Kreisverband der Obst und Gartenbauvereine
Saarpfalzkreis E.V.
Liebe Gartenfreunde,
der Kreisverband führt auch in diesem Jahr eine Sammelbestellung für Obstgehölze durch. Die erhältlichen Sorten und Baumformen sowie die Preise sind auf der beigefügten Vorratsliste aufgeführt. Es können nur Sorten und Baumformen (z. B. Busch, Halb- und Hochstamm) bestellt werden, die auf dieser Liste aufgeführt und vorrätig (= mit einem x gekennzeichnet) sind.
Die Preise verstehen sich alle incl. eines imprägnierten Pfahls (Busch = 150 cm, Halbstamm = 175 cm, Hochstamm = 200 cm, Beerenobststämmchen = 150 cm), eines Stückes Kokosstrick zum Anbinden und einer Drahthose als Stammschutz (bei Halb- und Hochstämmen).
Die Vereine sammeln bitte die Bestellungen ihrer Mitglieder und senden eine schriftliche Sammelbestellung für Ihren Verein an den 2. Vorsitzenden des Kreisverbandes, Herrn Bernhard Rath, Luftbahnweg 42, 66450 Bexbach. Fassen Sie die Bestellung Ihres Vereines bitte auf dem beiliegenden Bestellschein zusammen. Bestellungen auf den Vorratslisten sind unübersichtlich, oft unleserlich, führen deshalb immer wieder zu Missverständnissen und werden nicht angenommen.
Die Vorratsliste sowie die Bestellliste für die Obstbaumsammelaktion finden Sie auch auf der Homepage des Kreisverbandes (www.kv-gartenbauvereine-saarpfalzkreis.de).
Die bestellten Obstbäume werden einzeln etikettiert mit Pfosten, Drahthose und Bindematerial an den Verein ausgeliefert. Der Verein sammelt das Geld ein und überweist es nach Erhalt der Rechnung auf das Konto der Lieferbaumschule.
Die Bestellungen müssen bis spätestens 27.Oktober2022 schriftlich beim 2. Kreisverbandsvorsitzenden, Herrn Bernhard Rath, vorliegen.
Vereinshilfe Corona:
Arten: (Ausschluss entweder oder)
1. Unterstützungszahlung
2. Liquiditätshilfe
Unterstützungszahlung: (=> einmalig!)
- Voraussetzungen:
1. gemeinnützig nach § 52 AO,
2. Gründung vor dem 11.03.2020
- Antragsformular, Antrag bis zum 31.10.2020
- Zuschuss, nicht rückzahlbar
Liquiditätshilfe: (=> einmalig!)
- Voraussetzungen:
1. gemeinnützig gemäß § 52 AO mit existenzbedrohendem Liquiditätsengpass (in Zeitraum 11.03.2020 bis 31.10.2020 entstanden)
2. ungebundenes, verfügbares, liquides Vereinsvermögen zum 11.03.2020 muss eingesetzt werden
3. nachrangig zu anderen Landes- oder Bundesprogrammen
4. bei wirtschaftlichem Zweckbetrieb zuerst Bundeszuschüsse aus „Corona-Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ => allerdings kumulative Förderung => keine Überkompensation
5. Berechnung und Darstellung Liquiditätsengpass erforderlich
- Höhe: maximal 10.000 €
- einfacher Verwendungsnachweis => Mieten, Löhne, Strom usw.
Antrag für OGV => Umweltvereine: Umweltministerium
Die Antragsformulare finden sich auf corona.saarland.de/vereinshilfe
Hier finden sie Informationen zur Datenschutz Grundverordnung !